Bürgerservice-Suche
14 Ergebnisse für "Erbringung"
Unterbringung bei bestehender Wohnungslosigkeit
Sie haben Ihre Wohnung verloren? Wir können Sie vorübergehend unterbringen und Ihnen bei der Suche nach einer neuen, dauerhaften Wohnmöglichkeit helfen.
Betreuung, Integration und Unterbringung Geflüchteter
Wenn Sie wohnungslos in München und aus einem anderen Land geflohen sind, gibt es die Möglichkeit eines vorübergehenden Wohnraums mit sozialpädagogischer Betreuung.
Notdienste und Hilfen für Wohnungslose
Sie sind wohnungslos? Sie sind einer wohnungslosen Person begegnet, die Hilfe benötigt? Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechstellen und Notdienste in München.
Einweisung psychisch kranker Personen
Psychisch kranke Personen können unter besonderen Voraussetzungen gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Förderung internationaler Kulturprojekte
Wenn Sie Kunstschaffende*r mit Wohnsitz/Arbeitsschwerpunkt in München sind und an internationalen Projekten arbeiten, können Sie sich für eine Förderung bewerben.
Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen
Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.
Anmeldung für Prostitutionsgewerbe (Bordell)
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis.
Personenbeförderungsschein – Verlängerung
Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.
Gesundheitliche Beratung nach ProstSchG
Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz erhalten.
Personenbeförderungsschein – Antrag
Wer im Taxi, Mietwagen, Linien- und Ausflugsverkehr oder im Bedarfsverkehr gewerblich Fahrgäste befördern will, braucht eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen
Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.