Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Beschreibung
Online-Antrag für den Übertrag Ihres Aufenthaltstitels
- Klicken Sie auf den Button „Online beantragen“ auf dieser Seite, Sie gelangen zum allgemeinen Kontaktformular der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.
- Klicken Sie auf Starten, das allgemeine Kontaktformular wird abgerufen.
- Wählen Sie bei "Bitte Zutreffendes auswählen" die Kategorie: "Ich habe eine Frage" aus.
- Füllen Sie die ersten drei Fragen aus. Sofern Sie in München gemeldet sind, können Sie die Kategorie "Übertrag des Aufenthaltstitels in einen neuen Pass" auswählen.
- Laden Sie die benötigten Unterlagen (siehe unten) hoch und reichen Sie Ihr Anliegen ein.
Vorsprache bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen können Sie einen Termin zur Bestellung des neuen Aufenthaltstitels vereinbaren. Bei diesem Termin können wir ausschließlich den Übertrag bearbeiten und keine anderen Anliegen.
Sie haben einen neuen Reisepass und möchten ins Ausland verreisen?
- Ihre Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltserlaubnis EU ist weiterhin auch dann in Deutschland gültig, wenn Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist und Sie bereits einen neuen Reisepass erhalten haben. Zur Wiedereinreise müssen Sie bei vielen Grenzkontrollen nur Ihren alten und neuen Reisepass sowie Ihre bisherige Niederlassungserlaubnis vorzeigen. Vor einer Reise in ein anderes Land empfehlen wir Ihnen jedoch, sich zu den Einreiseformalitäten zu informieren oder mit der Botschaft/ dem Konsulat des betreffenden Landes rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung über Einreisebestimmungen anderer Länder keine Auskunft erteilt und für Aus- und Wiedereinreise nach oder aus Drittstaaten keine Verantwortung übernimmt.
- Ihr befristeter Aufenthaltstitel endet spätestens mit der Gültigkeit Ihres Reisepasses. Wenn Sie die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels noch nicht erhalten haben, benötigen Sie eine Fiktionsbescheinigung. Führen Sie bei Reisen ins Ausland alle Dokumente, die das Aufenthaltsrecht in Deutschland belegen mit. Dies gilt auch für Reisen in einen anderen Schengen-Staat.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines eAT benötigen Sie
- den alten Pass (sofern vorhanden)
- den neuen Pass
- aktueller Bescheid des Sozialbürgerhauses, bei Erhalt von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (sofern vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
- ausgefüllte Versicherung im Rahmen des Passübertrages(nur erforderlich bei befristeten Aufenthaltstiteln, die trotz gesetzlich möglicher Erteilungsdauer auf die Gültigkeit des Passdokuments befristet worden sind)
Hinweis
- Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 45c Abs. 1 Nr. 1 AufenthV
Kontakt
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE)
Internet
Telefon
Post
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE)
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A