Widerspruch gegen die Rente

Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zum Rentenbescheid, einschließlich dessen Überprüfung
  • zu möglichen Rechtsmitteln gegen Bescheide von Rentenversicherungsträgern
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide, einschließlich der Widerspruchsaufnahme
  • zur Beantragung von Akteneinsicht

Gerne prüfen wir vorab den Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
  • Zur Aufnahme des Widerspruchs ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer
  • Rentenbescheide oder andere Feststellungsbescheide
  • Weitere Nachweise zur Begründung des Widerspruchs (soweit vorhanden)
  • Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten und Widerspruch einlegen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Kontenklärung

Wer in München wohnt oder arbeitet, kann sich zur Kontenklärung beim KVR-Versicherungsamt melden.

Altersrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Ihre Altersrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Wartezeitauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung

Für Ihre Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis können Sie einen Nachweis über geleistete Beitragsmonate zur gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.

Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Auskunft zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung oder zur Schwerbehinderung, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Lebensbescheinigung

Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.

Widerspruch gegen die Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung

Wollen Sie Widerspruch gegen Ihre Kranken-, Unfall-, Pflegeversicherung oder Schwerbehinderung einlegen, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beglaubigung für Rentenzwecke

Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Erwerbsminderungsrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Auskunft zur Rente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.