Wertstoffhof - Perlach
Beschreibung
Wer darf anliefern?
- Private Münchner Haushalte
- Gewerbebetriebe, die das 3-Tonnen-System nutzen
- Gewerbebetriebe dürfen jedoch keine Abfälle aus ihrer Tätigkeit beim Kunden abgeben, z.B. wie das von einer Sanitärfirma ausgetauschte Waschbecken und gewerbespezifische Abfälle wie einen Gastronomiekühlschrank. Sperrmüll und Wertstoffe müssen nach Art und Menge haushaltsüblich sein. Vertreiber von Elektrogeräten dürfen nur eingeschränkt anliefern.
- Hausmeister mit Anliefergenehmigung
Privatpersonen benötigen bei der Anlieferung einen Nachweis, der ihren Münchner Wohnsitz belegt (Personalausweis, Gebührenbescheid oder Meldebescheinigung). Gewerbebetriebe, die das 3-Tonnen-System nutzen, müssen beim Anliefern ihren Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung vorweisen.