Vorabzuteilung Kennzeichen

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Beschreibung

​Mit einer Vorabzuteilung sind nur Fahrten zum Zwecke des Zulassungsverfahrens innerhalb Münchens und eines angrenzenden Zulassungsbezirks (DAH, FFB, Landkreis München) gestattet. Die Vorabzuteilung wird für die Dauer von 3 Wochen bescheinigt.

Bitte beachten Sie:

  • Das ungestempelte Kennzeichen muss dem Fahrzeug vorab von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein.
  • Das ungestempelte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein.
  • Mit einem Vorabkennzeichen müssen die Fahrzeugpapiere bei jeder Fahrt mitgeführt werden. 
  • Notwendige Fahrten müssen auf direktem Weg erfolgen, private Umwege (zum Beispiel zum Einkaufen) sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen mit Hauptwohnsitz in München.
  • Das Fahrzeug befindet sich in München.
  • Das Fahrzeug ist abgemeldet.
  • Sie haben einen privaten Stellplatz (mit einer Vorabzuteilung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund abgestellt werden).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

ab 12,80 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

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