Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.

Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie sie erneut beantragen.

Die Stadtkasse zieht ab 1. April nach und nach von der Herzog-Wilhelm-Straße 11 in die Landsbergerstraße 36 um. Es kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens und zu Einschränkungen im Parteiverkehr kommen.

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Barkasse unter unseren detaillierten Informationen.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse, zum Beispiel für die Genehmigung eines Gewerbes.
  • Sie haben keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München.

Benötigte Unterlagen

  • Persönliche Beantragung: Personalausweis, Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Vollmacht des*der Antragstellenden
  • Anträge per Post, E-Mail oder Fax: ausgefülltes Formular „Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung“, Zahlungsbeleg

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • Persönliche Beantragung: Sie bekommen die Bescheinigung in der Regel sofort ausgehändigt.
  • Telefonische oder schriftliche Beantragung: Sie erhalten die Bescheinigung nach zwei bis drei Wochen per Post.

Gebührenrahmen

Die Bescheinigung kostet 10 Euro. Sie müssen die Gebühr im Voraus bezahlen.
Bei einer Überweisung geben Sie die Kassenkonto-Nummer 95.6080.9999.9993 im Verwendungszweck an.
Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlung den Antrag nicht ersetzt.

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
Stadtkasse

Information

Persönliche Termine bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Zahlschalter der Stadtkasse (Barkasse) befinden sich in der Landsberger Straße 36.

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Stadtkasse

Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-726642

Adresse

Landsberger Straße 36
80339 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Di. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Mi. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Do. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Fr. 08:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind zu den Öffnungszeiten immer besetzt.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Gewerbe-Anmeldung

Wenn Sie gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie diese bei der Gewerbebehörde anmelden.

Zweitschrift (Gewerbeschein)

Wenn Sie eine neue Ausfertigung Ihrer Gewerbeanmeldebescheinigung in München benötigen, können Sie bei uns eine Zweitschrift beantragen.

Beratung zu Gründung und Selbstständigkeit

Wenn Sie eine berufliche Selbstständigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb anstreben oder ein eigenes Unternehmen gründen möchten, unterstützen wir Sie gerne.