Umwandlung eingetragene Lebenspartnerschaft in Ehe

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln lassen.

Beschreibung

Bei der Anmeldung wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe vorliegen oder ob ein HIndernis besteht.



Außerdem können diverse organisatorische Punkte geklärt werden.



Sie können Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe machen. Führen Sie bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen, so wird dieser Name automatisch Ehename. Führen Sie noch keinen gemeinsamen Familiennamen, können Sie im Rahmen der Umwandlung einen Ehenamen bestimmen.


Sie können urkundliche Nachweise über die Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe vorbestellen, welche Sie am Tag der Umwandlung ausgehändigt bekommen. Diese Urkunden dienen zur Vorlage beispielsweise bei Banken und Versicherungen, dem Finanzamt und gegebenenfalls für die Beantragung neuer Ausweisdokumente.



Die Umwandlung findet im Rahmen einer Zeremonie in einem unserer Trausäle statt. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist auf Wunsch möglich.

Wenn Sie unten Ihre Adresse eingeben, finden Sie bei den Kontaktdaten des zuständigen Standesamtes den Link zur Online-Terminvereinbarung.

Voraussetzungen

Ihre Lebenspartnerschaft wurde im Inland begründet (in einem Notariat oder im Standesamt), oder Ihre Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet und auf Antrag bei einem inländischen Standesamt im Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet.
Die Lebenspartnerschaft besteht noch, wurde also weder durch Gerichtsurteil noch durch den Tod einer*eines der Lebenspartner*innen aufgelöst.

Zur Anmeldung der Umwandlung buchen Sie bitte einen Termin. Sie müssen gemeinsam beim zuständigen Standesamt vorsprechen. Bitte bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht gut verstehen, können Sie eine Person zum dolmetschen mitbringen (öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer*innen).

Benötigte Unterlagen

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neue beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als 6 Monate) vom Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in München ist: Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung von der Meldebehörde am Hauptwohnsitz
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Kostenlos



Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wie ist zu verfahren, wenn es kein deutsches Lebenspartnerschaftsregister gibt?
Wurde Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen und nicht bei einem Standesamt im Inland nachbeurkundet, dann können die Lebenspartner*innen heiraten und auf diese Weise ein Ehepaar werden. Die bestehende Lebenspartnerschaft ist kein Ehehindernis, wenn dieselben Personen einander heiraten. Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Anmeldung der Eheschließung.

Rechtliche Grundlagen

§ 17 a Personenstandsgesetz

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