Stilllegung von Kaminen und Öfen
Wenn Sie Ihren Kamin oder Ofen nicht mehr nutzen oder entfernen lassen, müssen Sie diese Stilllegung bei der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Sie nutzen Ihren Kamin oder Ofen nicht mehr oder lassen ihn entfernen? Dann müssen Sie die Stilllegung bei der zuständigen Behörde melden.
Bei der Landeshauptstadt München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.
Hinweis zur Leistung
Schicken Sie das ausgefüllte Formular sowohl an das Referat für Klima- und Umweltschutz als auch an Ihre*n zuständig*n Bezirksschornsteinfeger*in.
Fragen & Antworten
Bei Rückfragen wenden Sie sich an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de
Rechtliche Grundlagen
- Münchner Brennstoffverordnung
- Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz
Landeshauptstadt München
Internet
Post
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Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47759
Adresse
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