Stiller Feiertag

An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.

Beschreibung

An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.

Ein generelles Verbot für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen gilt an folgenden Feiertagen:
  • Von 2 bis 24 Uhr: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Buß- und Bettag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag
  • Von 14 bis 24 Uhr: Heiliger Abend
  • Von 0 bis 24 Uhr: Karfreitag und Karsamstag
Musikdarbietungen/Konzerte:
Am Karfreitag sind alle Arten von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb generell verboten. Es herrscht absolutes Tanzverbot.

An den anderen stillen Feiertagen gilt das Tanzverbot ebenfalls. Ob Musik gespielt werden darf, hängt davon ab, welches Repertoire aufgeführt werden soll. Ein Veranstalter muss dem Kreisverwaltungsreferat im Vorfeld ein beispielhaftes Repertoire darlegen, das mit dem ernsten Charakter der stillen Tage vereinbar sein muss. Eine Ausnahmegenehmigung wird im Einzelfall geprüft.

Kabarett- , Varieté- und Zirkusdarbietungen:
Solche Darbietungen sind an den stillen Feiertagen grundsätzlich erlaubt. Jedoch ist dabei am Karfreitag das generelle Musikverbot zu beachten.

Sportveranstaltungen:
Sportveranstaltungen sind – außer am Karfreitag und am Buß- und Bettag – erlaubt.

Spielhallen:
Spielhallen müssen an den stillen Feiertagen geschlossen bleiben. Auch während der Hauptgottesdienstzeiten an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen dürfen sie zwischen 7 und 11 Uhr nicht geöffnet sein.
Diese Regelung gilt auch für den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten.

Geschlossene Vergnügungen und Gesellschaften:
Geschlossene Gesellschaften, also zum Beispiel Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten sind dann erlaubt, wenn tatsächlich nur ein geschlossener Personenkreis Zutritt zu der Veranstaltung hat und unbeteiligten Dritten der Zugang verwehrt bleibt.

Fragen & Antworten

Außer für den Karfreitag ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Diese  können allenfalls in atypischen Einzelfällen bewilligt werden. DasTanzverbot gilt jedoch weiterhin.

Rechtliche Grundlagen

Feiertagsgesetz (FTG)

Ähnliche Leistungen

Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen

Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.

Versammlung anzeigen

Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies anmelden.

Messe, Markt, Ausstellung – Städtischer Grund oder Grünanlagen

Wer auf städtischem Privatgrund oder in einer Grünanlage mit Marktpriviligien eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze

Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.

Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume

Wer in geschlossenen Räumen mit Marktpriviligien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen

Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen benötigen.

Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume

Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.

Jugendarbeitsschutz

Ausnahmegenehmigungen vom Jugendarbeitsschutz für Kinder unter 15 Jahren für gestaltende / künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen

Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass (Jubiläumsfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.

Messe, Markt, Ausstellung – Öffentlicher Straßengrund

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür Marktprivilegien beanspruchen will, braucht eine Festsetzung.