Bestattung von Amts wegen

Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.

Voraussetzungen

  • Es wurde kein Bestattungsauftrag erteilt.
  • Es sind keine Angehörigen vorhanden oder die Angehörigen sind vor-verstorben.

Benötigte Unterlagen

  • Unterlagen zu dem Verstorbenen
  • Personalausweis zur Identifikation der oder des Angehörigen bzw. der oder des Betreuer*in
  • Betreuerausweis

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • Erdbestattung: etwa 3.500 Euro
  • Feuerbestattung: etwa 2.500 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Muss ich mich um die Bestattung kümmern und bezahlen?
Ja, wenn Sie zu den folgenden Angehörigen gehören:
Ehegatte, Kind, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Schwester oder Bruder, Nichte oder Neffe, Stiefkind

Muss ich trotz Ausschlagung des Erbes bezahlen?
Ja, denn eine Ausschlagung der Erbschaft entbindet nicht von der Bestattungspflicht bzw. der Kostenerstattungspflicht.

Rechtliche Grundlagen

Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 BestG
Art. 15 Abs. 1 BestG i. V. m. § 15 Satz 1 BestV und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV

LHM

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Bestattungen von Amts wegen

Post

LHM
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Bestattungen von Amts wegen

Damenstiftstraße 8
80331 München

Fax: +49 89 23199279

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Ein barrierefreier Zugang ist zu allen Büroräumen möglich, Aufzug ist vorhanden.



Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.

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