Agnes-Pockels-Bogen 1
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Wenn Sie in München ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.
Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.
Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.
Wenn Sie Änderungen an Ihrem bestehenden Gewerbe vornehmen, melden Sie Ihr Gewerbe hier um.
Wir überwachen, ob die notwendige Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte vorliegt und ob eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgt ist.
Sie planen eine Niederlassung? Wir beraten ausländische Unternehmen bei Fragen zur Ansiedlung in München.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in München aufgeben, melden Sie es hier ab.
Wir beraten Münchner Unternehmen und Betriebe auf dem Weg zu einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Wirtschaftsweise.