Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund
Wenn Sie oder Ihre Haushaltsangehörige einen Assistenzhund nach der Assistenz-Hundeverordnung halten, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Voraussetzungen
- Der Hund ist nach der Assistenz-Hundeverordnung ausgebildet oder anerkannt.
- Sie verfügen über ein entsprechendes Zertifikat oder einen Ausweis.
Benötigte Unterlagen
Gerne beraten wir Sie bereits vor Antragstellung, ob in Ihrem Fall eine Befreiung möglich ist und welche Dokumente Sie einreichen müssen. In der Regel benötigen wir folgende Unterlagen:
- gültiger Ausweis oder gültiges Zertifikat nach der Assistenz-Hundeverordnung
Bitte geben Sie im Antragsschreiben auch Ihre Telefonnummer für die schnelle Klärung von Rückfragen an.
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Persönliche Termine bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Kassenschalter der Stadtkasse (Barkasse) befindet sich in der Landsberger Straße 36, 1. Stock, Raum 175 und hat wie folgt geöffnet:
Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-20356
Adresse
Seidlstraße 27
80335 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
geschlossen
(Heilige Drei Könige: Öffnungszeiten können abweichen) - Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
-
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Fr. 08:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze