Schwangerschaftskonfliktberatung
Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen berät im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Beschreibung
Der Abbruch einer Schwangerschaft setzt ein Beratungsgespräch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen voraus.
Das Gespräch ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Es wird ergebnisoffen geführt. Am Ende des Gesprächs kann eine Beratungsbescheinigung ausgehändigt werden, die für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.
Die Seite "Ungewollte Schwangerschaft" hält weitere Informationen für Sie bereit.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Fragen & Antworten
Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
Planen Sie bitte circa eine Stunde dafür ein.
Ja, eine Beratung mit Dolmetscher*in oder Gebärdendolmetscher*in ist möglich.
Rechtliche Grundlagen
§§ 218, 219 StGB
§§ 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Art. 7 BaySchwBerG
Kontakt
Gesundheitsreferat
SG Schwangerschaftsberatung
Landeshauptstadt München
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
SG Schwangerschaftsberatung
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-747872
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Wir beraten Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag und Dienstag
09.00 - 12:00 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 14:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr