Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.
Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.
Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.
Ob stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege oder Versorgung Zuhause – die Münchner Pflegebörse hilft bei der Suche nach passenden Angeboten.
In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.