Hauswirtschaftliche Beratung für verschuldete Familien
Ehrenamtliche Hauswirtschaftliche Berater*innen helfen vor Ort in den Haushalten der Ratsuchenden bei der Klärung finanzieller Problemlagen.
Beschreibung
Die ehrenamtlichen Hauswirtschaftlichen Berater*innen leisten Hilfe zur Selbsthilfe, damit die Ratsuchenden ihre hauswirtschaftlichen und finanziellen Aufgaben künftig selbständig regeln können. Sie werden bei Antragstellungen, Schriftverkehr und so weiter unterstützt. Zudem wird sowohl Wissen über Verbraucherrechte- und pflichten vermittelt, als auch über kostengünstige und kostenfreie Münchner Angebote informiert.
Vorrangiges Ziel ist die Existenzsicherung und der Erhalt der Wohnung. Neben der Klärung der finanziellen Situation des Haushaltes werden ein ausgeglichenes Budget, die Vermeidung beziehungsweise der Abbau von Schulden sowie eine finanzielle Vorsorge angestrebt.
Die individuellen Beratungsgespräche sind ein niederschwelliges Angebot und finden in den Haushalten der Ratsuchenden statt. Die Beratung wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr mit anfangs wöchentlichen Kontakten angeboten. Bei Bedarf kann der Beratungszeitraum verlängert werden. Die Beratungsgespräche sind vertraulich. Für die Ratsuchenden entstehen keine Kosten.
Voraussetzungen
Die Hauswirtschaftliche Beratung durch ehrenamtliche Helfer*innen wird nur an Münchner Bürger*innen auf Antrag durch die Bezirkssozialarbeiter*innen in den Münchner Sozialbürgerhäusern vermittelt und findet in Kooperation zwischen der Landeshauptstadt München und dem Verein für Fraueninteressen e.V. statt.
Fragen & Antworten
Wer kann die hauswirtschaftliche Beratung erhalten?Das Beratungsangebot richtet sich an Münchner Bürger*innen, vorrangig an einkommensarme Haushalte und Haushalte in schwierigen finanziellen Notlagen. Die Anmeldung zur Hauswirtschaftlichen Beratung erfolgt über die Bezirkssozialarbeit in den Sozialbürgerhäusern. Auskünfte erteilt auch die Schuldner und Insolvenzberatung der Landeshauptstadt München.
Rechtliche Grundlagen
Die Beratung erfolgt unter anderem aufgrund der in § 11 Absatz 1 und 2 SGB XII vorgesehenen Beratung, Unterstützung und Aktivierung. In Absatz 2 wird die Budgetberatung als Beratungsauftrag benannt.
Sozialreferat
Schuldner- und Insolvenzberatung, Betreuungsstelle
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