Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Beschreibung

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre medizinische Behandlung selbst zu entscheiden, hilft eine Patientenverfügung. In der Verfügung können Sie vorab festlegen, welche Maßnahmen in konkreten Krankheitsfällen ergriffen werden sollen  und welche nicht.

Verweisen Sie in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auf Ihre Patientenverfügung und informieren Sie Ihr*en Bevollmächtige*n oder Ihre Betreuungsperson. So stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall die Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung berücksichtigt werden können.

Hinweis: Eine Patientenverfügung bedarf keiner Beglaubigung.

Voraussetzungen

Solange Sie einwilligungsfähig sind, können Sie jederzeit Ihre Patientenverfügung aufsetzen, ändern oder widerrufen.

Benötigte Unterlagen

Sie können die Vorlage der Münchner Betreuungsstelle nutzen oder ein eigenes Dokument schreiben. Ihr Wille muss unmissverständlich aus dem Dokument hervorgehen. Auch ist es wichtig, dass die konkreten Krankheitssituationen eindeutig beschrieben sind. Wir empfehlen, sich für die Erstellung der Patientenverfügung ärztlichen Rat einzuholen.

Die Vorlage ist im „Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle“ enthalten, die Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen können. Gedruckte Exemplare erhalten Sie bei der Betreuungsstelle oder an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser. Wir schicken Ihnen bis zu zwei Vollmachten mit der Post zu, wenn Sie uns einen mit 1,60 Euro frankierten Rückumschlag zuschicken.

Fragen & Antworten

Muss eine Patientenverfügung medizinisch geprüft werden?
Eine medizinische oder auch rechtliche Überprüfung ist nicht vorgeschrieben. Eine ärztliche Beratung kann aber hilfreich sein, um die Patientenverfügung korrekt auszufüllen.
Es ist sinnvoll, eine Kopie der Patientenverfügung beim Hausarzt zu hinterlegen oder eine Vertrauensperson auf den sonstigen Aufbewahrungsort hinzuweisen.

Muss ich die Patientenverfügung erneuern?
Eine Pflicht besteht nicht. Um die Aktualität zu bestätigen, sollten Sie Ihre Patientenverfügung jedoch alle ein bis zwei Jahre neu unterschreiben.

Wo kann ich mich persönlich beraten lassen?
Die Münchner Betreuungsvereine informieren Sie individuell, wohnortnah und kostenfrei. Auskunft zur Patientenverfügung und anderen Vorsorgeverfügungen erhalten Sie auch bei der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München.   

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 1814 ff. BGB
  • Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • Sozialgesetzbücher
Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Schuldner- und Insolvenzberatung, Betreuungsstelle

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Schuldner- und Insolvenzberatung, Betreuungsstelle

Mathildenstraße 3a
80336 München

Fax: +49 89 233-25056

Adresse

Mathildenstraße 3a
80336 München

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr


Ähnliche Leistungen

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.