Förderung für klimaneutrale Fahrzeuge

Mit einem Wohn- oder Firmensitz in München können Sie eine Förderung für Elektroleichtfahrzeuge, Lastenpedelecs, Lastenräder oder Fahrradanhänger beantragen.

Beschreibung

Fahrzeuge werden mit 25 Prozent der Nettokosten gefördert. Der maximale Förderbetrag ist abhängig vom Fahrzeugtyp.

  • Fahrradanhänger: 250 Euro
  • Lastenräder: 500 Euro
  • Lastenpedelecs: 750 Euro
  • Zwei- und dreirädrige Elektrofahrzeuge der EG-Klasse L1e bis L4e: 750 Euro
  • Für drei- und vierrädrige Elektrofahrzeuge der EG-Klassen L5e bis L7e 3.000 Euro

Hinweis: Für Inhaber*innen des München Pass gilt der doppelte Fördersatz und der doppelte maximale Förderbetrag.

Erst nach Erhalt der Bewilligung dürfen Sie den Kauf von Fahrzeugen tätigen. Eine Anzahlung zählt bereits als Kaufvertrag und ist erst nach Erhalt der Bewilligung zulässig.

Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Fahrradanhänger, Lastenräder, Lastenpedelecs sowie Leichtfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e. Es werden ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge gefördert.

Eine Beschreibung der EG-Fahrzeugklassen finden Sie in unserem Merkblatt unter "Links & Downloads".

Nicht gefördert werden Pedelecs, E-Roller, E-Bikes und S-Pedelecs.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz, Firmensitz beziehungsweise Niederlassung im Stadtgebiet München
  • Versicherungspflichtige Fahrzeuge müssen mit Ökostrom versorgt werden
  • Fahrzeug noch nicht gekauft
  • Es werden maximal 20 Fahrzeuge pro Antragsteller*in und Kalenderjahr gefördert
  • Die Haltedauer für Fahrzeuge beträgt drei Jahre

Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität im Download Bereich.

Benötigte Unterlagen

  • Im Förderportal können Sie einen Antrag stellen.
  • Die im Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Für Anträge: innerhalb von einer Woche
Für Verwendungsnachweise: ungefähr neun Monate

Wir bitten von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Dies hilft uns die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an

Fragen & Antworten

E-Autos sind nicht förderfähig, da sie durch das Bundesförderprogramm gefördert werden. Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) unter "Links & Downloads".

Nein, die Fahrzeuge fallen unter die oben genannten Begriffe: E-Roller bzw. E-Bike. Auch E-Kleinstfahrzeuge, die gemäß Hersteller zur Fahrzeugklasse L1e gehören, werden nicht gefördert. Die genauen Kritierien können der Förderrichtlinie entnommen werden.

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Vereine
  • Genossenschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Sonstige juristische Personen nach Rücksprache

Nicht antragsberechtigt sind Kommunen, Landes- und Bundesbehörden

  • Der Antrag kann online im Förderportal der Landeshauptstadt München eingereicht werden.
  • Sie müssen sich hier zunächst registrieren und können anschließend einen oder mehrere Förderanträge stellen.
  • Die Benachrichtigung über die Förderung und die weitere Kommunikation findet über das Förderportal statt.
  • Bitte senden Sie uns keine E-Mails mit Fragen zu gestellten Förderanträgen, sondern nutzen Sie die Mitteilungsfunktion im Förderportal

Der Kauf beziehungsweise die Bestellung des Fahrzeugs darf erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erfolgen.

Ja, eine Anzahlung zählt als geschlossener Kaufvertrag und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt.

Eine Anzahlung im Rahmen eines Crowdfundings zählt ebenfalls als Beginn der Beschaffung.

Wird das Rad durch eine Arbeitnehmerüberlassung erworben, ist der Arbeitnehmer der Nutzer des Fahrzeugs. Trägt er ebenfalls auch die Kosten, kann der Arbeitnehmer direkt einen Antrag stellen. Als Nachweis für den Erwerb und die Kosten gilt dann der Überlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber.

Bei allen Fahrzeugen ist sowohl ein Kauf, als auch Leasing möglich. Gefördert werden die Leasingkosten über drei Jahre.

Ja, gebrauchte Fahrzeuge sind förderfähig. Es wird eine Rechnung von einem Händler benötigt. Der Ankauf bei Privatpersonen ist nicht möglich.

Für jedes geförderte Fahrzeuge ist eine Haltedauer von drei Jahren (36 Monaten) zwingend vorgeschrieben. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrags.

Alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge müssen mit Ökostrom betrieben werden.

Förderfähig sind maximal 20 Elektrofahrzeuge pro Kalenderjahr und Antragsteller*in.

Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

Wenn die Fördermittel, die von der Stadt München zur Verfügung gestellt werden, verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.

Es gibt einen Sharing Bonus in Höhe von 100 Euro bis 400 Euro je nach Fahrzeugtyp. Dafür muss das jeweilige Fahrzeug mit einen bestimmten Personenkreis geteilt werden. Die genauen Kriterien finden Sie in der Förderrichtlinie.

Hinweis: Nicht gefördert werden normale Pedelecs und E-Bikes.

  • Fahrradanhänger mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 250 Euro
  • Lastenrad mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 500 Euro
  • Lastenpedelecs mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
  • Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge (L1e bis L4e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
  • Drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge (L5e bis L7e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 3.000 Euro
  • Elektrische Vorrüstungen für Ladeinfrastruktur (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 1.000 Euro pro vorgerüstetem Stellplatz
  • Normalladestationen (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Anschaffung und Installation bis maximal 500 Euro pro Ladepunkt
  • Schnellladestationen (ab 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage, Anschaffung und Installation bis maximal 10.000 Euro pro Ladepunkt
  • Beratungsleistungen mit 80 Prozent bis maximal 4.500 Euro

Für Inhaber*innen des München Pass verdoppelten sich die Förderquote sowie die maximalen Fördersätze. Mehr Informationen finden Sie unter dem Link "München Pass" in der Linkliste.
Details zu den Förderbedingungen finden Sie ebenfalls im Link "Fahrzeuge", "Ladeinfrastruktur" und "Beratungsleistungen"

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch für eine Förderung.

Die Vergabe von Fördermitteln richtet sich danach, wie viel Geld im städtischen Haushalt dafür vorhanden ist.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe

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Bayerstraße 28a
80335 München

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