Personalzustimmung für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.

Beschreibung

Sie können als freier Träger auch pädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte einstellen, die keinen in Deutschland anerkannten Abschluss nach § 16 AVBayKiBiG haben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Personalzustimmung einreichen und die entsprechende Qualifikation nachweisen. ​

Bestätigt das Referat für Bildung und Sport die Qualifikation als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft, kann die Einstellung erfolgen.

Eine erste Orientierungshilfe für eine mögliche Einwertung der Qualifikation bietet die Kita-Berufeliste des Zentrum Bayern Familie und Soziales/ Bayerischen Landesjugendamt.

Information

Hinweis zur Leistung

Der Antrag auf Personalzustimmung ist ab sofort nur noch online möglich. Öffnen Sie dafür bitte den Link „Online-Antrag Personalzustimmung“ unter „Formulare und Links“.

Benötigte Unterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Urkunden und Zeugnisse zu erworbenen Abschlüssen
  • Ausbildungs- oder Studieninhalte
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch
  • Aktuelle Personalliste
  • Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse oder Nachweise über Praxiserfahrungen

Bitte reichen Sie die Dokumente in deutscher Sprache ein.

Kontakt

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84193

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

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