Personalzustimmung für Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.
Beschreibung
Sie können als freier Träger auch pädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte einstellen, die keinen in Deutschland anerkannten Abschluss nach § 16 AVBayKiBiG haben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Personalzustimmung einreichen und die entsprechende Qualifikation nachweisen.
Bestätigt das Referat für Bildung und Sport die Qualifikation als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft, kann die Einstellung erfolgen.
Eine erste Orientierungshilfe für eine mögliche Einwertung der Qualifikation bietet die Kita-Berufeliste des Zentrum Bayern Familie und Soziales/ Bayerischen Landesjugendamt.
Hinweis zur Leistung
Der Antrag auf Personalzustimmung ist ab sofort nur noch online möglich. Öffnen Sie dafür bitte den Link „Online-Antrag Personalzustimmung“ unter „Formulare und Links“.
Benötigte Unterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Urkunden und Zeugnisse zu erworbenen Abschlüssen
- Ausbildungs- oder Studieninhalte
- Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch
- Aktuelle Personalliste
- Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse oder Nachweise über Praxiserfahrungen
Bitte reichen Sie die Dokumente in deutscher Sprache ein.
Kontakt
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger
Landeshauptstadt München
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
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Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger
Bayerstraße 28
80335 München
Fax: +49 89 233-84193
Adresse
Landsberger Straße 30
80339 München