Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinische Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall wünschen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre medizinische Behandlung selbst zu entscheiden, hilft eine Patientenverfügung. In der Verfügung können Sie vorab festlegen, welche Maßnahmen in konkreten Krankheitsfällen ergriffen werden sollen und welche nicht.
Wir empfehlen in der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auf Ihre Patientenverfügung zu verweisen und Ihr*en Bevollmächtige*n oder Ihre Betreuungsperson darüber zu informieren. So stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall die Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung berücksichtigt werden können.
Hinweis: Eine Patientenverfügung bedarf keiner Beglaubigung.
Voraussetzungen
Sie können eine Patientenverfügung aufsetzen, ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind.
Benötigte Unterlagen
Die Münchner Betreuungsstelle bietet eine Vorlage an. Sie können aber auch eine eigene Patientenverfügung verfassen. Aus dieser sollten Ihre Wünsche und Ihr Wille unmissverständlich hervorgehen. Wichtig ist zudem, dass die Krankheitssituationen eindeutig beschrieben sind. Wir empfehlen, sich für die Erstellung der Patientenverfügung ärztlichen Rat einzuholen.
Die Vorlage ist im „Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle“ enthalten, die Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen können. Gedruckte Exemplare erhalten Sie an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser oder bei der Rathausinformation am Marienplatz. Wir schicken Ihnen bis zu zwei Vollmachten mit der Post zu.
Fragen & Antworten
Eine medizinische oder auch rechtliche Überprüfung ist nicht vorgeschrieben. Eine ärztliche Beratung kann aber hilfreich sein, um die Patientenverfügung korrekt auszufüllen.
Es ist sinnvoll, eine Kopie der Patientenverfügung bei der Vertrauensperson zu hinterlegen beziehungsweise auf den sonstigen Aufbewahrungsort hinzuweisen.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 1814 ff. BGB
- Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Sozialgesetzbücher
Sozialreferat
Schuldner- und Insolvenzberatung, Betreuungsstelle
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