Parkausweis für Soziale Dienste
Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Beschreibung
Neuantrag
Wenn Sie für Ihre Tätigkeit in der Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Parkerleichterungen angewiesen sind, um Ihr Fahrzeug am Einsatzort abzustellen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In diese können wir bis zu drei Fahrzeuge eintragen. Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden. Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.
Umschreibung
Sofern sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden
Verlängerung
In der Regel erhalten Sie circa sechs Wochen vor Ablauf der Parklizenz ein Erinnerungsschreiben. Wenn Sie den Parkausweis für die gleichen Kennzeichen verlängern möchten, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie müssen lediglich die Gebühr überweisen, die in dem Erinnerungsschreiben angegeben ist.
Ändern sich die Kennzeichen für den Parkausweis, bitten wir Sie, rechtzeitig einen neuen, vollständigen Antrag zu stellen. Eine automatische Verlängerung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Voraussetzungen
Der soziale Dienst (Verein/ Verband/ Unternehmen) ist zwingend zur Durchführung fortlaufender Betreuungsaufgaben beim Patienten auf Parkerleichterungen angewiesen.
Auch Hebammen können für die nicht-stationäre Nachversorgung von Müttern und Kindern einen Parkausweis erhalten.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (z.B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Pflegekasse)
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Für den Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bild des komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises
Fragen & Antworten
Der Parkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11)
Kontakt
Kommunale Verkehrsüberwachung
Termin
Internet
Telefon
Post
Kommunale Verkehrsüberwachung
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
-
Di.
08:00 - 12:00
14:00 - 18:00 - Mi. 07:30 - 12:00
- Do. 08:00 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Kontaktieren Sie uns schriftlich
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze