Parkausweis für Härtefalle
Sie wollen in einem Parklizenzgebiet parken, sind aber kein*e Anwohner*in? Dann können Sie in bestimmten Härtefällen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Voraussetzungen
Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn einer der folgenden Härtefälle auf Sie zutrifft:
- Dultbeschickende zur Belieferung/Bestückung des eigenen Standes
- Angehörige bei nachgewiesener und regelmäßiger Betreuung eines im Lizenzgebiet gemeldeten und pflegebedürftigen Angehörigen
- Schichtdienstleistende mit Arbeitszeiten, zu denen der öffentliche Nahverkehr nicht verkehrt (Dienstbeginn beziehungsweise Dienstende zwischen 1 und 6 Uhr)
- Verkehrsteilnehmende, die regelmäßig den in einem Lizenzgebiet befindlichen Arbeitsplatz aufsuchen und aus gesundheitlichen Gründen (Phobien, besondere Ansteckungsgefahr) nachweislich keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können
- Verkehrsteilnehmende für häufige Klinikbesuche bei länger andauernder stationärer/ambulanter Behandlung (zum Beispiel Blutwäsche, Chemotherapie), sofern die Klinik keine eigenen Besucherstellplätze besitzt
- Schulbusfahrer*in zur rechtzeitigen Bereitstellung des Fahrdienstes
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Weitere benötigte Unterlagen hängen von der Art des Härtefalls ab.
Rechtliche Grundlagen
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Adresse
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