Parkausweis für Handelsvertretungen
Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation bei Kund*innen schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Beschreibung
Neuantrag
Wenn Sie für Ihre Tätigkeit als Handelsvertreter*in ein Fahrzeug zum Transport schwerer Gegenstände benötigen, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In den Parkausweis können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
Bei Verwendung des Parkausweises muss ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Umschreibung
Sofern sich ein Fahrzeug, beziehungsweise Kennzeichen, ändert, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden.
Verlängerung
In der Regel erhalten Sie circa sechs Wochen vor Ablauf der Parklizenz ein Erinnerungsschreiben. Wenn Sie den Parkausweis für die gleichen Kennzeichen verlängern möchten, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie müssen lediglich die Gebühr überweisen, die in dem Erinnerungsschreiben angegeben ist.
Ändern sich die Kennzeichen für den Parkausweis, bitten wir Sie, rechtzeitig einen neuen, vollständigen Antrag zu stellen. Eine automatische Verlängerung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Voraussetzungen
Sie haben schwere und/ oder sperrige Musterkoffer, Musterstücke, welche Sie bei Kundenbesuchen präsentieren und nicht zu Fuß transportieren können.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Nachweis über die Tätigkeit als Handelsvertretung
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- >Bild komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises
Fragen & Antworten
Die ermäßigte Gebühr ist nur möglich, wenn mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden und sich der Aufwand für die Prüfung dadurch verringert. Wird aber nachträglich ein weiterer Ausweis benötigt, ist eine erneute Überprüfung – zu den regulären Verwaltungsgebühren – erforderlich.
Der Parkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11)
Kontakt
Kommunale Verkehrsüberwachung
Termin
Internet
Telefon
Post
Kommunale Verkehrsüberwachung
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
-
Di.
08:00 - 12:00
14:00 - 18:00 - Mi. 07:30 - 12:00
- Do. 08:00 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Kontaktieren Sie uns schriftlich
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze