Parkausweis für gewerbliche Anlieger
Wer in einem Parklizenzgebiet als selbständige*r Freiberufler*in bzw. mit einem Gewerbe niedergelassen ist, kann einen Parkausweis beantragen.
Beschreibung
Neuantrag
Wenn Sie mit einem Geschäft, Gewerbe oder als Freiberufler*in einem Parklizenzgebiet ansässig sind, können Sie einen Parkausweis für gewerbliche Anlieger*innen beantragen. Pro Gewerbe, bzw. Geschäft, wird ein Gewerbeparkausweis ausgestellt. Dieser enthält im Regelfall kein Kennzeichen und kann somit von verschiedenen Personen genutzt werden. Selbständige Freiberufler*innen (zum Beispiel Ärzt*innen oder Rechtsanwält*innen) können jeweils einen eigenen Parkausweis beantragen.
Bitte beachten Sie:
Für die Parklizenzgebiete „Altstadt“ und „Hauptbahnhof“ können generell keine Parkausweise für gewerbliche Anlieger*innen ausgestellt werden.
Verlängerung
Gewerbliche Anlieger*innen erhalten circa sechs Wochen, bevor der Parkausweis abläuft, ein Erinnerungsschreiben. Wenn Sie den Parkausweis zu unveränderten Bedingungen verlängern möchten, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie müssen lediglich die Gebühr überweisen, die in dem Erinnerungsschreiben angegeben ist.
Voraussetzungen
- Das Geschäft, der Betrieb bzw. die Firma ist nachweislich in einem Lizenzgebiet niedergelassen
- Es ist keine private Abstellmöglichkeit vorhanden.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Nachweis (z. B. Mietvertrag, Telefon oder Stromrechnung), dass Sie im Lizenzgebiet eine gewerbliche Niederlassung haben.
- Bei Freiberuflern zusätzlich geeignete Nachweise für die nicht abhängige freiberufliche Tätigkeit (z.B. Nachweis Finanzamt über freiberufliche Tätigkeit oder Auszug aus Partnerschaftsregister/ Gesellschaftsvertrag o.ä.)
- Bei gemeinnützigen Körperschaften zusätzlich einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit
Fragen & Antworten
Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen.
Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis? Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Nr. 4a))
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement
Kontakt
Kommunale Verkehrsüberwachung
Termin
Internet
Telefon
Post
Kommunale Verkehrsüberwachung
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
-
Di.
08:00 - 12:00
14:00 - 18:00 - Mi. 07:30 - 12:00
- Do. 08:00 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze