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Änderung der Adresse in Fahrzeugpapieren

Hat sich die Adresse der Person oder der Firma geändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.

Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.

Auskunft zur Zulassung finanzierter Fahrzeuge

Prüfen Sie hier, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II für Ihr finanziertes Fahrzeug vorliegt, um es zulassen zu können.

Eintrag technischer Änderungen in Fahrzeugpapiere

Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.

Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als bisherige*r Halter*in verpflichtet, den Eigentümerwechsel Ihrer Kfz-Zulassungsstelle zu melden (Veräußerungsanzeige).

Halter- und Datenbestätigung für Kraftfahrzeuge

Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.

Internationaler Fahrzeugschein

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.

Probleme bei Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.