Niederlassungserlaubnis beantragen

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können. Sie bekommen die Niederlassungserlaubnis in der Regel nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland.

Wohnsitz anmelden

Sie müssen zunächst Ihren Hauptwohnsitz in München im Bürgerbüro anmelden.

Antragstellung und Termin

Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Voraussetzungen

  • Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (frühere Studien- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet).
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie sind ausreichend krankenversichert.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Bei den folgenden Aufenthalten gelten abweichende Voraussetzungen:

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Niederlassungserlaubnis
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den*die Ehepartner*in oder Lebenspartner*in erbracht werden.

Bei Arbeitnehmer*innen

Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
  • Erklärung zum Lebensunterhalt

Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld und Unterhalt können ebenfalls beigefügt werden.

Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat.

oder

  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.

Nachweis über ausreichenden Wohnraum:

oder

  • Wohnraumbescheinigung

oder

  • Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs

oder

  • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss

oder

  • Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1

oder

  • sonstiger Sprachnachweis


Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen

Gebührenrahmen

  • 113 Euro
  • Kosten für den Versand des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): 5,70 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Aufenthaltsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock

Nur mit Termin

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