Meldung von freiem Wohnraum

Sobald absehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird, muss der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen

Beschreibung

Sobald voraussehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat die*der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitzuteilen. Dabei muss auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitgeteilt werden. Die Freimeldung der Wohnung erfolgt über SOWON.

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Art. 3 Abs.1 BayWoBindG i.V.m. Art. 16. Abs. 2 BayWoFG

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Werinherstraße 89
81541 München

Adresse

Werinherstraße 87
81541 München

Lagehinweis: Haus 24, 1. OG

Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Telefonische Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 9.30 bis 15 Uhr
Freitag: 9.30 bis 12.30 Uhr

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