Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in München begründet haben, können Sie bei uns eine Lebenspartnerschaftsurkunde bestellen.
Beschreibung
Zuständigkeit:
- Sie müssen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde am Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft anfordern.
- Wurde die Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.
- Lebenspartnerschaftsregister, die ab dem 1.8.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
- Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.
Mehrsprachige Urkunde (sogenannte „Internationale Urkunde“):
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Lebenspartnerschaftsurkunde. Diese wird im Online-Formular als „mehrsprachiger Auszug aus dem Register“ zur Auswahl angeboten. Sie können unter folgenden Sprachen wählen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch.
Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Formular enthalten ist.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen das Online-Formular vollständig ausfüllen. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, benötigen wir einige personenbezogene Daten von Ihnen. Wir beschränken uns dabei nur auf notwendige Daten und halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an das zuständige Referat übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nicht. Durch Ihre Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden. Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich vertraulich und verschlüsseln diese mithilfe des SSL-Verfahrens, bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Fragen & Antworten
Lebenspartnerschaftsregister werden nur für 80 Jahre beim Standesamt aufbewahrt. Nur innerhalb dieses Zeitraums können wir Lebenspartnerschaftsurkunden aus diesem Register ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegt das Register dem Archivrecht.
Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an:
stadtarchiv@muenchen.de, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797 München.