Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen
Sind Sie als Kindertagespflegeperson tätig, müssen Sie pro Jahr Fortbildungen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten nachweisen. Auch eine Weiterbildung ist möglich.
Beschreibung
Das Stadtjugendamt München bietet mit seinen Kooperationspartnern fachbezogene Fortbildungen an. Diese Fortbildungen richten sich an qualifizierte Kindertagespflegepersonen in der Kindertagespflege im eigenen Haushalt oder in der Großtagespflege.
Für bereits tätige Kindertagespflegepersonen besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung. Das Stadtjugendamt bietet dazu eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung an. Nach erfolgreichem Abschluss kann das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch 150 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend“ erworben werden.
Die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung wird in dem Zeitraum, in dem sie stattfindet, als Fortbildung anerkannt.
Informationen und Veranstaltungstermine finden Sie im jährlichen Münchner Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm.
Voraussetzungen
- Qualifizierung als Kindertagespflegeperson
- aktuelle Pflegeerlaubnis
- aktuelle Tätigkeit in der Kindertagespflege im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in der Großtagespflege
Benötigte Unterlagen
Für Fort- und Weiterbildungsangebote der Kooperationspartner melden Sie sich online über die Website des jeweiligen Anbieters an.
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Fax: +49 89 233-49801