Projektförderung Jugendkulturwerk (JKW)

Für die Umsetzung von kleinen Projekten und Veranstaltungen von jungen Menschen für junge Menschen kann beim Jugendkulturwerk Förderung beantragt werden.

Beschreibung

Das Jugendkulturwerk initiiert und organisiert in Kooperation mit jungen Menschen und freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vielfältige kulturelle Projekte und Veranstaltungen, unterstützt Akteur*innen der jungen Szene und vernetzt unterschiedliche Partner*innen aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit. Ein besonderer Fokus liegt darauf, jungen Menschen Räume zu eröffnen, in denen sie eigene Ideen entwickeln und umsetzen können.

Für die Umsetzung von kleinen Projekten können beim Jugendkulturwerk Fördermittel beantragt werden. Gefördert werden selbst organisierte Projekte und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene; besonders begrüßt werden Projekte mit partizipativem Format; wichtig ist, dass die Projekte und Veranstaltungen für alle interessierten jungen Menschen offen sind.

Information

Wichtiger Hinweis

​Mit der Förderung dürfen keine diskriminierenden, insbesondere keine sexistischen, LGBTIQ*-feindlichen, antisemitischen, antiziganistischen und rassistischen sowie sonstige demokratiefeindlicher Inhalte dargestellt und/oder verbreitet werden.

Voraussetzungen

​Es muss ein Konzept und ein Finanzierungsplan vorgelegt werden, die Antragsteller*innen müssen volljährig sein, das Projekt muss in der Regel in München stattfinden.

Benötigte Unterlagen

​Formloser Antrag (per Mail), Ansprechpartner*in, Kontaktdaten, Kontoverbindung, Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Circa 2 Monate

Fragen & Antworten

Einzelpersonen ab 18 Jahre, Initiativen, Kollektive, Freie Träger, Organisationen

Von jungen Menschen für junge Menschen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Film, DIY, etc.

Aufwandsentschädigungen, Honorarkosten,

Projektbezogenen Materialkosten, Technikosten (Leihgebühr etc.)

Nein.

Beantragung mindestens zwei Monate vor Durchführung. Das Projekt muss im Jahr der Beantragung stattfinden.

Rechtliche Grundlagen

​SGB VIII, § 11 Jugendarbeit

Kontakt

Sozialreferat
Jugendkultur
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Jugendkultur

Luitpoldstraße 3
80335 München

Adresse

Prielmayerstraße 1
80335 München

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