Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Wenn Sie in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt und auf Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen sind, können Sie die Gynäkologische Sprechstunde besuchen.