Unbefristeten Kartenführerschein umtauschen

Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Beschreibung

Unbefristete Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Um den Umtausch möglichst geordnet zu gestalten, wurde eine Stufenregelung eingeführt. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, hängt vom Ausstellungsdatum ab.

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins bei Ziffer 4a.

Eine Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts. Zeitplan für den Führerscheinumtausch

​ Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden.

Voraussetzungen

​ Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet und haben einen unbefristeten Kartenführerschein der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • bisheriger Führerschein

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

​ Etwa zwölf Wochen

Gebührenrahmen

​ 26,50 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

​Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

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