Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)

Für bestimmte Elektrofahrzeuge können Sie ein sogenanntes E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen.

Beschreibung

Mit Ihrer Online-Ausweis-Funktion können Sie ganz bequem von zu Hause aus Ihr Elektro-Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen Online auf ein E-Kennzeichen anmelden oder umkennzeichnen.

Haben Sie Ihre PIN für Ihre Online-Ausweis-Funktion nicht mehr, so können Sie sich in jedem Bürgerbüro eine neue PIN vergeben lassen, oder Online beantragen.

Ein E-Kennzeichen wird nur auf Antrag ausgegeben.

Bei einer Umkennzeichnung auf ein E-Kennzeichen kann es aufgrund der Länge des bisherigen Kennzeichens zu einer Zuteilung eines neuen Kennzeichen kommen.

Das E-Kennzeichen ist auch mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar.

Voraussetzungen

​mögliche Fahrzeuge:

  • Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) 
    Bei Hybridfahrzeugen muss aus dem CoC / der EG- Übereinstimmungsbescheinigung hervorgehen, dass das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine, eine Reichweite von mindestens 40 Kilometer erreicht
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

Möchten Sie Online ein E-Kennzeichen beantragen, dann benötigen Sie:

Internet, Technik und Nutzerkonto

  • stabile Internetverbindung
  • aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
  • Personalausweis mit Online-Funktion
  • Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
  • ​elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)​
  • BayernID- oder BundID-Nutzerkonto  oder privatem ELSTER-Zertifikat
  • ist das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet: ELSTER Unternehmenskonto
  • Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)

Möchten Sie ein E-Kennzeichen vor Ort ändern, dann brauchen Sie einen Termin je nach Fahrzeug:

Dazu lesen Sie bitte den Abschnitt "benötigte Unterlagen für die Zulassungsstelle vor Ort" in der Rubrik Fragen und Antworten.

Benötigte Unterlagen

Onlinefähige  Fahrzeugdokumente:

Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen:

  •  zugeteilte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
  • zugeteilte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln der Verifizierungscodes
  • bisherige Kennzeichenschilder mit Sicherheitscode (zu erkennen an dem QR-Code neben dem Landeswappen)
    Sie benötigen auf jeden Fall neue Kennzeichenschilder, da hinter die bisherige Erkennungsnummer das "E" kommt. 

Haben Sie sich vorab bereits ein anderes Kennzeichen reserviert:

  • Reservierungspin

Bei Neufahrzeugen:

  • vom Hersteller ausgehändigte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes
  • CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • eVB von Ihrer Kraftfahrzeug-Versicherung
  • IBAN für die Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer

Haben Sie sich vorab ein Kennzeichen reserviert:

  • Reservierungspin

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Online-Antragstellung dauert in der Regel nur ein paar Minuten. Sie bekommen nach der Bezahlung Dokumente zum sofortigen Download bereitgestellt. Diese müssen Sie Downloaden.

 
Für ein "sofortiges Losfahren" müssen sie zwingend den vorübergehenden Zulassungsnachweis ausdrucken und hinter Ihre Windschutzscheibe gut lesbar legen. Dieser ist vom Tag des Online-Zulassungsantrag an 10 Tage gültig. In diesem Fall bekommen Sie Ihre Dokumente (ZBI, ZBII, Stempelplaketten) innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ist ein "sofortiges Losfahren" nicht möglich erhalten Sie Ihre Dokumente innerhalb der nächsten 3 Tage zugesandt.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kontaktangaben richtig sind. Bei Unstimmigkeiten oder Nachfragen wird sich die Zulassungsstelle auf jeden Fall mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Gebührenrahmen

Diese Gebühren hängen von der grundlegenden Art der Zulassung ab (Neuzulassung oder bereits zugelassenes Fahrzeug).

Diese Gebühren können in den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen nachgelesen werden.

Fragen & Antworten

Voraussetzungen vor Ort:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.

Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Bei Neufahrzeugen:

benötigte Unterlagen vor Ort:

  • Sie besitzen einen ausländischen Pass ohne Unterschrift? Dann können Sie eine Kopie des Ausweises und eine Kopie des Führerscheins vorlegen. Der Führerschein muss ein Lichtbild und eine Unterschrift enthalten und Sie müssen in München gemeldet sind.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)  
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

Die „E-Kennzeichen“ werden nur auf Antrag ausgegeben. Es besteht keine Pflicht zur Beantragung oder zum Austausch der bisherigen Kennzeichen.


Bei Hybridfahrzeugen muss aus dem CoC / der EG-Übereinstimmungsbescheinigung hervorgehen, dass das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine, eine Reichweite von mindestens 40 Kilometer erreicht. (Für Fahrzeuge, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erstmals zugelassen wurden, betrug die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.)

Bei Hybridfahrzeugen ohne CoC oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird eine gesonderte Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder einer Prüfungsorganisation benötigt, dass das Fahrzeug von außen aufladbar ist, der CO²-Ausstoß maximal 50 Gramm pro Kilometer oder die Reichweite mit Elektroantrieb 40 Kilometer beträgt.


Eventuell ist eine Umkennzeichnung erforderlich, wenn die bisherige Buchstaben-/ Zahlenkombination aufgrund des „E“ hinter der Erkennungsnummer zu lang wird. 

Das E-Kennzeichen ist mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

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