Sperrbezirke im Stadtgebiet

In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubahnen oder auszuüben. In den Sperrbezirken gilt das Verbot auch für private Räumlichkeiten.

Beschreibung

Die Münchner Sperrbezirksverordnung listet alle Straßen und Plätze im Stadtgebiet auf, wo das Anbahnen und Ausüben von entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen verboten ist. Das Verbot gilt überall im Sperrbezirk – das heißt, es betrifft nicht nur öffentliche Orte, sondern beispielsweise auch Wohnmobile, Privatwohnungen, Hotelzimmer, Clubs, Saunen und jeden anderen Ort.
Es gibt jedoch Ausnahmen für die Kontaktaufnahme mit Kunden in der Öffentlichkeit: In speziellen Anbahnungszonen (siehe Infoblatt zum Download) ist das Ansprechen von Kunden erlaubt.

Rechtliche Grundlagen

Sperrbezirksverordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr

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Freitag 7.30 – 12 Uhr

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