Gewerbe-Ummeldung
Wenn Sie Änderungen an Ihrem bestehenden Gewerbe vornehmen, melden Sie Ihr Gewerbe hier um.
Beschreibung
Verlegen Sie den Standort Ihres Gewerbes innerhalb Münchens, wechseln oder dehnen Sie den Gegenstand des Gewerbes aus oder soll eine Namensänderung vorgenommen werden, melden Sie dies in Form einer Ummeldung.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei Rechtsformwechsel und Verschmelzung, die wir in unseren Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt haben.
So funktioniert die Online-Ummeldung:
- Ummeldung starten
- Mit BayernID anmelden
Wenn Sie noch keine BayernID haben, können Sie sich in wenigen Minuten mit Benutzername und Passwort registrieren. Eine Identifizierung mit Online-Ausweis (eID) ist nicht erforderlich. - Unterlagen hochladen
- Online zahlen
- Gewerbeschein per Post erhalten
Für freiwillige, aber sinnvolle Änderungen, wie zum Beispiel:
- Wechsel in der Geschäftsführung,
- Änderung auf Haupt- bzw. Nebenerwerb,
- teilweise Aufgabe von bestehenden Tätigkeiten,
- sonstige Änderungen (zum Beispiel Änderung der Kontaktdaten),
nutzen Sie bitte unser Antragsformular.
Fragen & Antworten
Nein, für die Online-Gewerbemeldung ist keine Identifizierung mit dem Online-Ausweis (eID) erforderlich. Für diesen Online-Service reicht eine einfache Registrierung bei der BayernID aus. Sie müssen sich dabei nicht mit Ihrem Personalausweis, einer Ausweis-App oder einem Kartenlesegerät identifizieren.
Ja, wenn Sie noch keine BayernID haben, können Sie sich während des Antragsprozesses mit wenigen Klicks registrieren. Die Registrierung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Dafür benötigen Sie:
- eine E-Mail-Adresse
- ein selbst gewähltes Passwort
Nach der Registrierung können Sie sich direkt anmelden und die Online-Gewerbemeldung starten.
Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende melden.
Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH).
Bei einem Wechsel der Rechtsform ist in der Regel eine Abmeldung des alten Gewerbes und eine Neuanmeldung des Gewerbes mit der neuen Rechtsform erforderlich. Eine Gewerbeummeldung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend.
Bei einer Gewerbeverschmelzung muss der bestehende Betrieb abgemeldet und das neu entstandene Unternehmen angemeldet werden.
Nein, eine Ummeldung ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Dafür ist eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten ausreichend. Bei der Online-Ummeldung wird die Vollmacht im Meldevorgang hochgeladen.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache im Gewerbeamt nach einer Terminvereinbarung möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der Online-Ummeldung.
- Vertreten Sie eine andere Person, ist die Vertretungsvollmacht erforderlich.
- Wenn Sie das Gewerbe um erlaubnispflichtige Tätigkeiten erweitern, müssen Sie die entsprechende Erlaubnis beziehungsweise die aktualisierte Handwerkskarte für Tätigkeiten im Vollhandwerk vorweisen.
- Bitte denken Sie bei einer persönlichen Vorsprache daran, Ihren Ausweis/Reisepass vorzuzeigen.
Bei einem Umzug innerhalb Münchens ist eine Ummeldung erforderlich.
Verlegen Sie Ihren Betrieb jedoch in eine andere Stadt oder Gemeinde, ist ab dem 1. November 2025 nur noch eine Anmeldung in der neuen Stadt oder Gemeinde erforderlich. Diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts.
Ja, Sie können eine Zweitschrift beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeamt
Bei noch offenen Fragen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular. In Ausnahmefällen können Sie online einen Termin vereinbaren.
Termin
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Sprechzeiten
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- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
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Adresse
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