Gesundheitliche Beratung nach ProstSchG

Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz erhalten.

Beschreibung

Wir führen die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durch. Diese ist für alle Personen gesetzlich verpflichtend, die in der Bundesrepublik Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen.

Wir beraten unter anderem über:

  • Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft
  • Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch
  • Für Personen unter 21 Jahren ist die Beratung alle 6 Monate vorgesehen.
  • Für Personen über 21 Jahren ist die Beratung jährlich vorgesehen.
  • Zwischen Gesundheitlicher Beratung und Anmeldung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.
  • Anmeldung und Beratung sind häufig nicht am selben Tag möglich; um rechtzeitige Terminvereinbarung wird gebeten.
  • Auf Grund der örtlichen Zuständigkeit belehren wir Bürger*innen, die im Stadtgebiet München leben oder arbeiten. Alle anderen wenden sich bitte an das für sie zuständige Gesundheitsamt.
  • Die nachfolgende Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Behörde der Stadt, in diesem Fall beim Kreisverwaltungsreferat München.
  • Für Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung ein Jahr.
  • Für Personen über 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung zwei Jahre.
  • Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.
  • Für die Beratung ist der Einsatz einer oder eines zertifizierten Dolmetscher*in möglich, die ebenfalls an die Schweigepflicht gebundenen sind. Hierfür werden spezielle sprachspezifische Sprechstunden angeboten.
  • Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

Voraussetzungen

Folgende Schritte müssen Sie beachten:

Termin:

  • Anmeldung auf Zimmer 410, 4. Stock
  • Bezahlung der Gebühr am Kassenautomat im Erdgeschoss
  • zurück zur Anmeldung auf Zimmer 410

Anschließend wird die gesundheitliche Beratung durchgeführt.

Benötigte Unterlagen

Gültiger Personalausweis mit Lichtbild

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Beratungsbescheinigung wird unmittelbar nach dem Gespräch ausgehändigt.

Gebührenrahmen

35 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 10 ProstSchG

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Beratungsstellen STI

Post

Fax: 089 233-66996

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Ein Beratungstermin ist derzeit nur telefonisch buchbar.

Montag, Mittwoch, Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
13.00 - 15.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Die Beratungsstelle nach Prostituiertenschutzgesetz ist vom 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 geschlossen.

Ähnliche Leistungen

Anmeldung für Prostituierte

Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

Anmeldung für Prostitutionsgewerbe (Bordell)

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis.

Sperrbezirke im Stadtgebiet

In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubahnen oder auszuüben. In den Sperrbezirken gilt das Verbot auch für private Räumlichkeiten.