Anmeldung an der Berufsschule

Sie können sich oder Ihre Auszubildenden an der Berufsschule anmelden.

Beschreibung

Im Regelfall meldet der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden an der Berufsschule an. Im Einzelfall kann es sein, dass sich die Auszubildenden selbst anmelden müssen. Wenn Sie sich als Auszubildende*r unsicher sind, kontaktieren Sie bitte Ihren Ausbildungsbetrieb.

Wenn Sie sich nicht online anmelden möchten, können Sie dies auch schriftlich tun. Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.

Achten Sie bitte darauf, dass der Niederlassungsort Ihres Ausbildungsbetriebes zum jeweiligen Schulsprengel gehört: Die Berufsschule muss für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig sein. Welche Schule örtlich zuständig ist, können Sie bei jeder öffentlichen Berufsschule erfragen.

Voraussetzungen

Sie brauchen einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag. Er muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden unterschrieben sein. Sind Sie als Auszubildende*r noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung (zum Beispiel Eltern) zusätzlich unterschreiben.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von der jeweiligen Berufsschule ab.

Im Regelfall brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • bestätigter Ausbildungsvertrag
  • das letzte, schulische Zeugnis

Rechtliche Grundlagen

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich - Berufliche Schulen

Post

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Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich - Berufliche Schulen

Bayerstraße 28
80335 München

Adresse

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