Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden
Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Beschreibung
- Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank oder Leasinggesellschaft angefordert haben, können Sie über die Online-Auskunft abfragen, ob diese bereits bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorliegt.
- Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an finanziertebriefe.kvr@muenchen.de schicken.
- Liegt Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei uns vor oder haben Sie sie bereits in Ihren Händen, können Sie online einen Termin unter der gewünschten Leistung vereinbaren:
Fahrzeug war noch nie zugelassen
Fahrzeug war / ist bereits in München zugelassen
Fahrzeug war / ist außerhalb München in Deutschland zugelassen
Fahrzeug wird wieder auf den gleichen Halter angemeldet - Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und dann zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank/Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss. Bei der Vorsprache benötigen Sie die Fahrgestellnummer und/ oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), beziehungsweise das bisherige Kennzeichen. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.
- Für eine reine Adressänderung innerhalb Münchens brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Voraussetzungen
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II und das CoC / die EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres geleasten / finanzierten Fahrzeugs nicht zur Hand, müssen diese Dokumente von Ihrer Bank / Ihrem Händler an die
Zulassungsstelle München
Eichstätter Str. 2
80686 München
geschickt werden. Nur hier können Sie Sie diese Dienstleistung erhalten.
Fragen & Antworten
Für eine reine Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges vereinbaren Sie bitte online einen Termin für „Fahrzeug abmelden“.
- Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden
- Fahrzeug abmelden
- Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens
- Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München
- Fahrzeug wieder anmelden
- Die Wiederzulassung muss auf den gleichen Fahrzeughalter und das gleiche amtliche Kennzeichen erfolgen.
- Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung der Förderorganisation erforderlich, nicht der Finanzierungsbrief.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: +49 89 233-98936272
Adresse
Eichstätter Straße 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung