Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

Beschreibung

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei der Bank oder Leasinggesellschaft angefordert, können Sie hier überprüfen, ob diese der Zulassungsstelle vorliegt: Zulassungsbescheinigung Teil 2 abfragen

    Bei positiver Abfrage vereinbaren Sie einen Termin unter der gewünschten Leistung aus.

  • Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits in Ihren Händen, können Sie online einen Termin unter der gewünschten Leistung vereinbaren: Termin vereinbaren
  • Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und dann zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank/ Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss. Bei der Vorsprache benötigen Sie die Fahrgestellnummer und/ oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), beziehungsweise das bisherige Kennzeichen. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Für eine reine Adressänderung innerhalb Münchens brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.

Voraussetzungen

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II und das CoC / die EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres geleasten / finanzierten Fahrzeugs nicht zur Hand, müssen diese Dokumente von Ihrer Bank / Ihrem Händler an die 

Zulassungsstelle München
Eichstätter Str. 2
80686 München 

geschickt werden. Nur hier können Sie Sie diese Dienstleistung erhalten.

Fragen & Antworten

Für eine reine Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges vereinbaren Sie bitte online einen Termin für „Fahrzeug abmelden“.



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