Geburtsurkunde – Erwachsene und Kinder ab 3 Monate

Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Beschreibung

Zuständigkeit
Die Zuständigkeit hängt nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz ab, sondern vom Ereignisort – also Ort der Geburt, der Eheschließung oder des Sterbefalls.

Mehrsprachige Urkunde (sogenannte „Internationale Urkunde“):
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Urkunde (Geburtsurkunde / Sterbeurkunde / Eheurkunde). Diese wird im Online-Formular als „mehrsprachiger Auszug aus dem Register“ zur Auswahl angeboten. Der Vordruck enthält folgende Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch

Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Vordruck enthalten ist.

Die Online-Bestellung ist kein Kaufvertrag. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht immer, auch dann wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.  Es ist deshalb in der Regel nicht möglich, die Bestellung zu stornieren oder zurückzuziehen.

Voraussetzungen

Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, benötigen wir bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen. Wir beschränken uns dabei nur auf notwendige Daten und halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an das zuständige Referat übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nicht. Durch Ihre Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden.

Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich vertraulich und verschlüsseln diese mithilfe des SSL-Verfahrens, bevor sie an unseren Server übermittelt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Online-Formular
    (telefonische Bestellungen sind nicht möglich)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie Urkunden schriftlich oder online anfordern, müssen Sie derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen (zuzüglich Postweg) rechnen.

Dies gilt nicht für

  • das Standesamt München-Pasing.
  • die Erstausstellung von Urkunden nach Anmeldung einer Geburt oder eines Sterbefalles.

In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, persönlich während der Öffnungszeiten die benötigte Urkunde zu beantragen. Sie können auch eine Person bevollmächtigen. Diese muss sich selbst ausweisen können und braucht neben einer schriftlichen Vollmacht eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Gebührenrahmen

  • Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (auch mehrsprachig); Lebenspartnerschaftsurkunden: 12 Euro
  • Falls Sie eine Urkunde für Sozialversicherungszwecke (Rente, Krankenkasse) benötigen, so ist diese gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.
  • Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100 Euro pro Personenstandsfall anfallen.

Die Gebühren können Sie in der Regel online bezahlen (siehe nachfolgende Möglichkeiten). In Ausnahmefällen kann/muss die Gebühr per Rechnung beglichen werden. Bitte bezahlen Sie diese zeitnah.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.

Wurde eine Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.

Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch am 24.2.2007 geführt wurde.

Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 1.1.2009 beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister, die ab dem 1.8.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.

Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.

Personenstandsregister werden nur begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt:

  • Geburten: 110 Jahre
  • Ehe- und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
  • Sterbefälle: 30 Jahre
  • Kirchenaustritte: 30 Jahre

Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personenstandsurkunden (wie beispielsweise Geburts- oder Eheurkunden) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht.
Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an:
stadtarchiv@muenchen.de,  Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797 München.
 

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