Geburtsurkunde – Erwachsene und Kinder ab 3 Monate
Wenn Sie in München geboren wurden, können bei uns Ihre Geburtsurkunde online bestellen. Die Urkunde wird per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Beschreibung
Zuständigkeit:
- Das Geburtsregister wird am Ort der Geburt geführt. Das heißt, Sie müssen Ihre Geburtsurkunde beim Standesamt Ihres Geburtsorts anfordern.
- Geburtsregister, die ab dem 1.1.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
- Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.
Mehrsprachige Urkunde (sogenannte „Internationale Urkunde“):
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Diese wird im Online-Formular als „mehrsprachiger Auszug aus dem Register“ zur Auswahl angeboten. Sie können unter folgenden Sprachen wählen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch.
Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Formular enthalten ist.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen das Online-Formular vollständig ausfüllen. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, benötigen wir einige personenbezogene Daten von Ihnen. Wir beschränken uns dabei nur auf notwendige Daten und halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an das zuständige Referat übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nicht. Durch Ihre Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden. Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich vertraulich und verschlüsseln diese mithilfe des SSL-Verfahrens, bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Fragen & Antworten
Geburtsregister werden für 110 Jahre beim Standesamt aufbewahrt. Nur innerhalb dieses Zeitraums können wir Geburtsurkunden aus diesem Register ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegt das Register dem Archivrecht.
Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an: stadtarchiv@muenchen.de.