Geburtsurkunde – Erwachsene und Kinder ab 3 Monate

Wenn Sie in München geboren wurden, können bei uns Ihre Geburtsurkunde online bestellen. Die Urkunde wird per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Beschreibung

Zuständigkeit:

  • Das Geburtsregister wird am Ort der Geburt geführt. Das heißt, Sie müssen Ihre Geburtsurkunde beim Standesamt Ihres Geburtsorts anfordern.
  • Geburtsregister, die ab dem 1.1.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
  • Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.

Mehrsprachige Urkunde (sogenannte „Internationale Urkunde“):
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Diese wird im Online-Formular als „mehrsprachiger Auszug aus dem Register“ zur Auswahl angeboten. Sie können unter folgenden Sprachen wählen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch.
Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Formular enthalten ist.

Benötigte Unterlagen

Sie müssen das Online-Formular vollständig ausfüllen. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

Um Ihre Anfrage zu bearbeiten, benötigen wir einige personenbezogene Daten von Ihnen. Wir beschränken uns dabei nur auf notwendige Daten und halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an das zuständige Referat übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung außerhalb der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nicht. Durch Ihre Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden. Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich vertraulich und verschlüsseln diese mithilfe des SSL-Verfahrens, bevor sie an unseren Server übermittelt werden.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie Urkunden schriftlich oder online anfordern, müssen Sie beim Standesamt München derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen zuzüglich Postweg rechnen.

In dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, persönlich während der Öffnungszeiten die benötigte Urkunde zu beantragen. Sie können auch eine Person bevollmächtigen. Diese muss sich selbst ausweisen können und braucht neben einer schriftlichen Vollmacht eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Gebührenrahmen

  • Eine Geburtsurkunde (auch mehrsprachig) kostet 12 Euro.
  • Falls Sie eine Urkunde für Sozialversicherungszwecke (Rente, Krankenkasse) benötigen, so ist diese gebührenfrei und wird zweckgebunden ausgestellt.
  • Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr von bis zu 100 Euro pro Personenstandsfall anfallen.
  • Die Gebühren können Sie in der Regel online bezahlen. In Ausnahmefällen kann die Gebühr per Rechnung beglichen werden. Bitte bezahlen Sie diese zeitnah.

Bitte beachten Sie: Die Online-Bestellung ist kein Kaufvertrag. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht immer, auch dann wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Es ist deshalb in der Regel nicht möglich, die Bestellung zu stornieren oder zurückzuziehen.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Geburtsregister werden für 110 Jahre beim Standesamt aufbewahrt. Nur innerhalb dieses Zeitraums können wir Geburtsurkunden aus diesem Register ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegt das Register dem Archivrecht.

Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keinen Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an: stadtarchiv@muenchen.de.
 

Rechtliche Grundlagen

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