Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie zu Lebzeiten Ihre eigene Bestattung. Ein Vertrag legt alle Einzelheiten fest.

Beschreibung

Die Bestattungsvorsorge ermöglicht es Ihnen, bereits zu Lebzeiten Ihre eigene Bestattung zu regeln. Der sogenannte Bestattungsvorsorgevertrag legt alle Einzelheiten der eigenen späteren Bestattung fest. 
In der Regel nehmen wir nur Bestattungsvorsorgeverträge für München an: Trauerfall in München beziehungsweise Bestattung in München. Wenn Sie dies wünschen, besuchen wir Sie auch zu Hause.

Benötigte Unterlagen

  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde,
  • Ausweis

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Eine bis drei Stunden

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Bestattungsgesetz sowie die Friedhofsatzung der Landeshauptstadt München. Bei Überführungen sind eventuell andere Ländergesetze sowie Friedhofssatzungen anderer Städte zu beachten.

Friedhöfe und Bestattung München
Städtische Bestattung München

Post

Friedhöfe und Bestattung München
Städtische Bestattung München

Damenstiftstraße 8
80331 München

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Zugang barrierefrei

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Auf dem Friedhof am Perlacher Forst gibt es mit den „Heckengärten“ die erste pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage, in der man Särge und Urnen zusammen bestatten kann.

Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.

Abschluss eines Bestattungsvertrages

Wir bieten die komplette Organisation einer Bestattung beziehungsweise einer Überführung an. Unsere Leistungen entsprechen denen von privaten Bestattungsunternehmen.

Bestattung von Amts wegen

Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.

Übernahme von Bestattungskosten

In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.

Sargbestattung

Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.

Beisetzung in Familiengrabstätten

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