Patientenberatungsstellen

Frauentherapiezentrum e. V.

Beschreibung

Das FrauenTherapieZentrum ist da für Frauen mit psychischer Erkrankung und Suchterkrankung, für Frauen mit psychosozialen Problemen und mit einer Krebsdiagnose. Zehn Einrichtungen innerhalb des FrauenTherapieZentrums bieten eine breite Palette von Beratung, betreutem Wohnen, Beschäftigung und Tagesstruktur bis hin zu Ergotherapie und speziellen Hilfen für ältere Frauen.

Schwerpunktthema

  • Beratung bei psychischer Erkrankung
  • Frauengesundheit
  • Fragen im Rahmen einer Krebserkrankung

Frauentherapiezentrum e. V.

Post

Fax: 089 747370-80

Adresse

Güllstraße 3
80336 München

Anfahrt

U 3, 6 Poccistr.

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Medikamentenhilfe

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Medizinische Versorgung ohne Krankenversicherung

Sie haben keinen gültigen Aufenthaltsstatus, sind zugewandert oder aus anderen Gründen nicht krankenversichert? Hier erhalten Sie eine kostenfreie Behandlung.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Rehabilitations- oder Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach der neuen Gesetzeslage ist für den Antrag auf eine Rehabilitations- oder Kurmaßnahme in der Regel kein amtsärztliches Gutachten mehr notwendig.