Fahrzeugwechsel Taxi oder Mietwagen

Wenn Sie ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen betreiben, müssen Sie Ihre Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist auf das neue Unternehmen am Betriebssitz als Taxi oder Mietwagen zugelassen 
  • Das Fahrzeug ist vollständig als Taxi oder Mietwagen ausgerüstet und Sie können einen Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Zulassung als Taxi oder Mietwagen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (nicht älter als ein Monat)
  • Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) (nicht älter als ein Monat)
  • Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde
  • Nachweis über den Einbau eines TSE-fähigen EU-Wegstreckenzählers beziehungsweise EU-Taxameters

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

25 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Grundsätzlich ja. Nähere Informationen finden Sie im Informationsschreiben TSE.

Rechtliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr

Gewerbeamt

Post

Gewerbeamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Förderprogramm E-Taxis

Wenn Sie sich als Taxiunternehmen ein E-Taxi anschaffen wollen, fördert die Stadt München diese Anschaffung mit einen finanziellen Zuschuss.

Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

Taxi oder Mietwagen – Unterlagen nachreichen

Sie haben einen Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz gestellt, möchten aber noch Unterlagen nachreichen?

Personenbeförderungsschein – Verlängerung

Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.

Mietwagengenehmigung – Antrag

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Abholung von Personenbeförderungsscheinen

Wenn Ihr Personenbeförderungsschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Personenbeförderungsschein – Antrag

Wer im Taxi, Mietwagen, Linien- und Ausflugsverkehr oder im Bedarfsverkehr gewerblich Fahrgäste befördern will, braucht eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Taxigenehmigung – Antrag

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Personenbeförderungsschein – Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.