Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)

Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.

Die Online-Abmeldung ist nicht möglich für

  • Fahrzeuge und Anhänger mit Wechselkennzeichen
  • sowie Fahrzeuge mit mitgenommenen Kennzeichen, welche noch nicht nach München umgemeldet wurden

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden. Nur Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen oder wieder angemeldet wurden, haben die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern) und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Benötigte Unterlagen

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Autoschildern)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

2,70 Euro (plus 2,60 Euro, wenn Sie das Kennzeichen für maximal 12 Monate reservieren möchten, nur für dasselbe Fahrzeug und dieselbe*denselben Halter*in)

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

  • Sicherheitscodes frei legen (auf Plaketten und Fahrzeugschein)
  • Codes notieren
  • Fahrzeugkennzeichen eingeben
  • Sicherheitscodes eingeben
  • Bezahlen mittels dem angebotenen e-Payment System
  • Die Daten werden dann an die zuständige Zulassungsbehörde übertragen. Den Bescheid erhalten Sie per Post oder DE-Mail.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungsverordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-36053

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Ähnliche Leistungen

Anmeldung fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung

Damit Fahrzeuge (auch Anhänger) im Straßenverkehr fahren dürfen, müssen diese zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben.

Fahrzeug abmelden

Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.

Vorabzuteilung Kennzeichen – eingeführtes Fahrzeug

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Vorabzuteilung Kennzeichen

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Erneute Anmeldung eines Fahrzeugs

Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) nicht länger als 7 Jahre abgemeldet ist und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, sind Sie hier richtig.

Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden

Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden oder eine Tageszulassung zu erhalten, müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.