Fahrzeug abmelden
Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.
Beschreibung
- Sie können auch ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen abmelden (Eine Reservierung eines auswärtigen Kennzeichens ist nicht möglich). Dazu müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Abmeldung eines Münchner Fahrzeugs mitbringen.
- Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (das selbe Fahrzeug auf den selben Halter), als “Verbleibskennzeichen“ für 12 Monate zu reservieren. Die Gebühr von 2,60 Euro für die Reservierung wird bei der Außerbetriebsetzung mit verrechnet.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
- bei Verschrottung: Verwertungsnachweis (Diesen erhalten Sie bei dem Verwertungsbetrieb, der Ihr Fahrzeug verschrottet hat.) und die Zulassungsbescheinigung Teil II
Fragen & Antworten
Das Kennzeichen kann bei der Außerbetriebsetzung für ein Jahr reserviert werden.
Rechtliche Grundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
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