Wohnungsbörse

Mit der digitalen Wohnungsbörse trägt das Sozialreferat dazu bei, vorhandenen Wohnraum sinnvoll und effizient zu nutzen.

Beschreibung

Der Wohnraum in München ist knapp. Während einige größere Wohnungen nur von einer oder zwei Personen bewohnt werden, gibt es Familien, die dringend mehr Raum benötigen. Auch für Auszubildende und Studierende wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Um den vorhandenen Wohnraum besser nutzen zu können, bietet die Landeshauptstadt die digitale „Wohnungsbörse München“ mit Wohnungstausch und Untervermietung von Zimmern an.

Wohnungstausch
Ihre Wohnung ist nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden? Ihnen fällt das Treppensteigen schwer und Sie brauchen einen Aufzug? Sie brauchen wegen Familienzuwachs mehr Platz? In der Wohnungsbörse können Sie Ihre Angebote und Gesuche einstellen.

Die digitale Wohnungsbörse ist eine Plattform, auf der Mieter*innen ihre Wohnungen zum Tausch anbieten und Tauschpartner*innen suchen können. Die Landeshauptstadt München hat keinen Einfluss auf die Zahl und die Art der angebotenen Wohnungen. Ein Wohnungstausch kommt zustande, wenn sich zwei Tauschpartner*innen gefunden haben und die Vermieter*innen mit einem Tausch einverstanden sind.

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen (ehemals GWG und GEWOFAG) geht mit gutem Beispiel voran. Mieter*innen freifinanzierter Wohnungen können ihre Wohnung tauschen. Die Konditionen finden Sie unter Fragen und Antworten.

Untervermietung
Sie möchten Ihr gewohntes Lebensumfeld nicht verlassen, aber möchten mehr Gesellschaft oder von der optimalen Auslastung Ihrer Wohnung profitieren? Untervermieten Sie ein oder mehrere Zimmer gegen anteilige, faire Miete! In der Wohnungsbörse können Sie das freie Zimmer kostenlos inserieren und die Untervermietung vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Untervermietung die Genehmigung Ihrer Vermieter*in benötigen.

Fragen & Antworten

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Fachbereich Gesamtplanung Wohnen

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Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Fachbereich Gesamtplanung Wohnen

Werinherstraße 89
81541 München

Adresse

Werinherstraße 87
81541 München

Ähnliche Leistungen

Mietberatung

Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienststellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.

Meldung von freiem Wohnraum

Sobald absehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird, muss der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung

Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.

Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung von geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.

Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.

Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOZF)

Sie mieten eine EOF-Wohnung oder eine „Soziales Vermieten leicht gemacht“-Wohnung? Dann können Sie Ihre Miete senken. Stellen Sie dazu einen Antrag auf Mietzuschuss.

Wohngeld – Mietzuschuss für Mietwohnungen

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrer Miete beantragen.

Geförderte Wohnung (sogenannte Sozialwohnung)

Wenn Sie in München eine geförderte Wohnung brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Wohnung können Sie dann über die Internetplattform SOWON suchen.

Mietspiegel – Überprüfung von Mieterhöhungen

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München. Eine Mieterhöhung muss nach dem Mietspiegel begründet werden.

Wohngeld Negativbescheinigung

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie als Wohngeldempfänger*in bei einem Umzug.