Erstausstattung bei Schwangerschaft
Finanzielle Unterstützung für die notwendige Schwangerschaftsbekleidung, das heißt, Umstandskleid oder Umstandshose und Stillbüstenhalter
Beschreibung
Leistungsberechtigt:
- Frauen, die laufende Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
- Frauen, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB XII erhalten, aber zum entsprechenden Personenkreis des SGB XII gehören und nicht in der Lage sind, den Bedarf an Schwangerschaftsbekleidung aus eigenen Kräften und Mitteln selbst zu decken
Leistungsangebot:
- Umstandskleid oder Umstandshose
- Stillbüstenhalter
Besondere Anlaufstellen
- Gehörlose Münchner*innen wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose.
- Münchner*innen ohne eigene Wohnung wenden sich an die Zentrale Wohnungslosenhilfe.
Benötigte Unterlagen
- Mutterpass,
- Leistungsbescheid nach dem SGB XII bzw. Nachweise über Einkommen und Vermögen
Rechtliche Grundlagen
§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)