Erstauskunft zur Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn einer der künftigen Eheleute einen Auslandsbezug hat und in Deutschland oder im Ausland heiraten will, sind individuell unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten oder für eine Ehe im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen und einer der Partner*innen einen Auslandsbezug hat, können die Unterlagen, die Sie einreichen müssen, sehr unterschiedlich sein. Deshalb benötigen Sie eine persönliche Auskunft.
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie Ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden. In diesem Verfahren wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind oder ob es Ehehindernisse gibt. Diese „Ehefähigkeit“ müssen Sie mit verschiedenen Dokumenten nachweisen.
Beide künftigen Eheleute müssen auf jeden Fall volljährig und geschäftsfähig sein. Sie dürfen nicht zu nah verwandt sein und nicht in einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen auch die Ehevoraussetzungen nach den Gesetzen Ihres Heimatstaates beachtet werden.
Im Ausland werden Geburten, Ehen oder Scheidungen möglicherweise bei anderen Behörden registriert als in Deutschland.
Ausländische Scheidungsurteile werden in Deutschland möglicherweise nicht ohne weiteres anerkannt, weil die Verfahren in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich sein können.
All dies muss das Standesamt, bei dem Sie heiraten wollen, berücksichtigen.
Voraussetzungen
Eine so genannte Eheschließung mit Auslandsbezug liegt vor, wenn einer der künftigen Eheleute
- eine ausländische Staatsangehörigkeit hat
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder im Ausland adoptiert wurde
- eine frühere Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen hat
- eine frühere Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschieden wurde
Dann müssen die Gesetze des Heimatstaates beziehungsweise des Staates, in dem sich eine Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Scheidung ereignet hat, beachtet werden. Es wird auch berücksichtigt, welche Dokumente aus dem jeweiligen Land beschafft werden können.
Benötigte Unterlagen
Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen mit Auslandsbezug keine telefonische Beratung möglich ist. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine verbindliche Auskunft zu den benötigten Unterlagen zu erhalten. Benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wohnen Sie im Ausland und war ihr letzter inländischer Wohnort München, wählen Sie bei der Quickcheck-Frage „Wohnort“ München oder Pasing. Danach geben Sie bitte die aktuelle Adresse an.
Wenn Sie mit dem Kontaktformular Probleme haben oder den Inhalt nicht verstehen, können Sie ersatzweise einen Termin für eine gebührenpflichtige persönliche Beratung buchen. Bitte geben Sie unten Ihre Meldeadresse ein. Bei den Kontaktdaten des zuständigen Standesamtes finden Sie den Link zur Online-Terminvereinbarung.
Fragen & Antworten
Kann ich die Auskunft in München bei jedem Standesamt erhalten?Nein. Die Standesämter München und München-Pasing haben getrennte Amtsbezirke. Die Zuständigkeit für die Eheanmeldung richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.
Für die Münchner Stadtbezirke 21 (Pasing – Obermenzing), 22 (Aubing – Lochhausen – Langwied) und 23 (Allach – Untermenzing) ist nur das Standesamt München-Pasing zuständig.
Für alle anderen Stadtbezirke ist nur das Standesamt München zuständig.
Rechtliche Grundlagen
§§ 12, 13, 39 Personenstandsgesetz