Drehgenehmigung – Nicht-öffentliche, städtische Grundstücke

Wenn Sie auf nicht-öffentlichen, städtischen Grundstücken und in Gebäuden des Kommunalreferats drehen wollen, brauchen Sie eine Drehgenehmigung.

Beschreibung

Für die Grundstücke und Gebäude des Kommunalreferats können Sie sich direkt an die entsprechenden Bereich wenden, um eine Drehgenehmigung zu bekommen.

Immobilienmanagement Fax: 089 233-989-27485 im-drehgenehmigungen.kom@muenchen.de

Abfallwirtschaftsbetrieb München AWM Tel.: 089 233-31223Fax: 089 233-31255 astrid.brunner@muenchen.de

Stadtgüter München Tel.: 089 32468614Fax: 089 32468620 sgm.kom@muenchen.de

Markthallen München Tel.: 089 233-38507 oder 089 233-38522Fax: 089 233-38595 marketing-mhm@muenchen.de

Städtische Forstverwaltung Tel.: 08020 905713-0Fax: 08020 905713-21 forstverwaltung.kom@muenchen.de

Landeshauptstadt München

Kommunalreferat
Referatsleitung
Büro der Referatsleitung

Drehgenehmigungen auf nicht öffentlichem städtischen Grundstücken.

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Denisstraße 2
80335 München

Adresse

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