Briefwahl beantragen
Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen.
Beschreibung
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!
Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.
- Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Beachten Sie bitte, dass bei einem Antrag, der erst kurz vor dem Wahltag gestellt wird, nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig mit der Post ankommen. - Per Post beantragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag so früh wie möglich weg.
Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Montag vor der Wahl, wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt empfehlen wir, die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Kreisverwaltungsreferat oder in einer der Bezirksinspektionen abzuholen. -
Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen rund drei Wochen vor der Wahl auch persönlich abholen. Das geht im Kreisverwaltungsreferat und in jeder Bezirksinspektion. Die Adressen der Ausgabestellen stehen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Abholung ist bis Freitag vor der Wahl um 15 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen. -
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten.
Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn Sie ihn verlieren. Ohne Wahlschein können Sie weder im Wahlraum noch per Briefwahl wählen.
Fragen & Antworten
Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Bitte geben Sie die Adresse, wo Sie sind, zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in München an.
Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Versand aus dem Ausland.
Denken Sie daran, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen: Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie selbst! Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Briefwahlunterlagen im Ausland.
Der Versand der Unterlagen erfolgt Anfang Februar. Ab Beginn der Briefwahlausstellung kann es bis zu acht Tage dauern, bis Sie die Unterlagen per Post erhalten. Sollten Sie in der Woche vor der Wahl keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar, 15 Uhr, im Kreisverwaltungsreferat oder in einer der Bezirksinspektionen abholen: Ausgabestellen Briefwahl
Wenn Sie den Wahlraum wechseln wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Mit dem Wahlschein können Sie in jeden Wahlraum Ihres Wahlkreises gehen.
Bitte beachten Sie: Sie können die Briefwahlunterlagen am Wahltag nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie einen gültigen Ausweis dabei haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein.
Nutzen Sie am Wahlwochenende die Behördenbriefkästen und Sonderabgabestellen. Dort können Sie die Wahlbriefe noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, einwerfen.
Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass/ Personalausweis) dabei haben.
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Unsere Telefonnummer und E-Mail Adresse finden Sie . online
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