Briefwahl beantragen

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Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen.

Beschreibung

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

Wir verschicken die Briefwahlunterlagen, sobald die Unterlagen dafür vollständig bei uns vorliegen. Das kann auch erst kurz vor der Wahl sein. Das ist unabhängig davon, wie früh Sie den Antrag stellen. Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, tragen Sie selbst. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.

Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.

  1. Online beantragen
    Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Der Online-Antrag ist bis zum 17. Februar um 11 Uhr möglich. Ab diesem Zeitpunkt empfehlen wir, die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Kreisverwaltungsreferat oder in einer der Bezirksinspektionen abzuholen.
  2. Per Post beantragen

    Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag so früh wie möglich weg.
    Alternativ gibt es ein Antragsformular zum Download.
    Bitte melden Sie sich spätestens bis 17. Februar, wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt empfehlen wir, die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Kreisverwaltungsreferat oder in einer der Bezirksinspektionen abzuholen.

  3. Persönlich abholen
    Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 4. Februar auch persönlich abholen. Das geht im Kreisverwaltungsreferat und in jeder Bezirksinspektion. Die Adressen der Ausgabestellen stehen auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Abholung ist bis Freitag, 21. Februar um 15 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.

  4. Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten.

Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn Sie ihn verlieren. Ohne Wahlschein können Sie weder im Wahlraum noch per Briefwahl wählen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • Wenn Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen mit der Post ans Wahlamt schicken, müssen Sie Porto bezahlen und Briefmarken verwenden.
  • Den Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel können Sie ohne Briefmarke an das Wahlamt zurückschicken.
  • Nur wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland an das Wahlamt zurückschicken, müssen Sie das landesübliche Porto bezahlen.

Fragen & Antworten

Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Bitte geben Sie die Adresse, wo Sie sind, zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in München an.

Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Versand aus dem Ausland.

Denken Sie daran, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen: Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie selbst! Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Briefwahlunterlagen im Ausland.

Der Versand der Unterlagen erfolgt Anfang Februar. Ab Beginn der Briefwahlausstellung kann es bis zu acht Tage dauern, bis Sie die Unterlagen per Post erhalten. Sollten Sie in der Woche vor der Wahl keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar, 15 Uhr, im Kreisverwaltungsreferat oder in einer der Bezirksinspektionen abholen: Ausgabestellen Briefwahl

Wenn Sie den Wahlraum wechseln wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Mit dem Wahlschein können Sie in jeden Wahlraum Ihres Wahlkreises gehen.

Bitte beachten Sie: Sie können die Briefwahlunterlagen am Wahltag nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie einen gültigen Ausweis dabei haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein.

Nutzen Sie am Wahlwochenende die Behördenbriefkästen und Sonderabgabestellen. Dort können Sie die Wahlbriefe noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, einwerfen.

Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass/ Personalausweis) dabei haben.

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Unsere Telefonnummer und E-Mail Adresse finden Sie online.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen und Abstimmungen

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  • Mo. 08:00 - 16:00
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  • Fr. 08:00 - 13:00
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Fax: +49 89 233-45772

Adresse

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80337 München

Lagehinweis: Eingang C

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